Woher kommen wir?

Unsere Geschichte

Im Zuge der Psychiatriereform seit den 1970er Jahren gab es bereits früh Ansätze zur gezielten Stärkung der Patientenrechte und in diesem Zusammenhang auch Ansätze zur Schaffung eines Beschwerdewesens. So entstand in Stuttgart bereits in den 1990er Jahren die erste unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle in Baden-Württemberg.

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Dies waren wichtige Etappen auf dem Weg bis heute:

In den Jahren 1986 – 1989 gibt es wiederholt Diskussionen um eine Beschwerdestelle/Ombudsmann in Fachgremien, z.B. in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (PSAG),  initiiert von Psychiatrie-Erfahrenen und in der Psychiatrie Tätigen. Von Psychiatrie-Erfahrenen wird immer wieder berichtet, dass psychisch kranke Menschen vielfach in ungerechter Weise erhebliche Einschränkungen ihrer persönlichen Situation erfahren, häufig unter Missachtung der rechtlichen Situation.

1989 stellen engagierte Psychiatrieerfahrene und BürgerhelferInnen Überlegungen an zur Einrichtung von Beschwerdekommissionen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe der PSAG eingerichtet aus Angehörigen, Psychiatrie-Erfahrenen, BürgerhelferInnen und Mitarbeitenden der ambulanten und stationären Psychiatrie.

1991 werden zwei Fassungen eines Patienteninfobriefes erarbeitet: eine klinische und eine außerklinische, zum Verteilen an Kliniken, Sozialpsychiatrische Dienste, niedergelassene Fachärzte, Beratungsstellen, etc.

1992 findet zum Thema: „Ombudsleute in der Psychiatrie“ ein großes Hearing in Stuttgart statt. Es laden ein der zuständige Ausschuss des Gemeinderats, die Sozialplanung der Stadt Stuttgart sowie die PSAG. Referenten aus dem In – und Ausland berichten über bestehende Erfahrungen und Modelle.

1993 beginnt die Arbeit der Stuttgarter Beschwerdestelle Psychiatrie. Die Gruppe ist zusammengesetzt aus Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen, BürgerhelferInnen und professionell Tätigen und ist ehrenamtlich tätig. Sie ist die erste ihrer Art in Baden-Württemberg.

1994 weisen Infobriefe und Presseerklärungen in Stuttgart auf die neu eingerichtete Beschwerdestelle hin. 6 Teammitglieder der Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart werden als Adressaten für Beschwerden benannt. Es wird ein Verfahren für die Aufnahme von Beschwerden entwickelt (Beschwerdeaufnahmebogen), eingehende Beschwerden werden bearbeitet.

1994 wird außerdem auf Landesebene durch den Landesarbeitskreis Psychiatrie beim Sozialministerium die „Konzeption für eine Interessenvertretung psychisch kranker Menschen durch ehrenamtlich tätige Patientenfürsprecher auf kreiskommunaler Ebene“ verabschiedet. Sie fußt auf den Erfahrungen der Stuttgarter Beschwerdestelle und wurde über den damaligen Landesverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen (heute LV Gemeindepsychiatrie) initiiert.

1996 wird in Baden-Württemberg erstmals gesetzlich die Möglichkeit geschaffen, Patientenfürsprecher bzw. Patientenfürsprecherinnen zu berufen. Umgesetzt und erprobt wird dies zunächst in den Landkreisen, die Sitz eines Zentrums für Psychiatrie des Landes Baden-Württemberg sind; in diesen Landkreisen sind sie auch beratende Mitglieder im Aufsichtsrat. In den Folgejahren werden in weiteren Stadt- und Landkreisen Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen bestellt.

2005 wird die Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart ein Organ des Gemeindepsychiatrischen Verbunds Stuttgart, in dem unter Koordination durch die Stadt Stuttgart alle psychiatrischen Einrichtungen und Dienste Mitglied sind, um die Zusammenarbeit in der psychiatrischen Versorgung zu gewährleisten.

2015 tritt das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg in Kraft. In § 9 wird geregelt, dass in jedem Stadt- und Landkreis Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher bestellt werden, die ihrerseits Mitglied in einer Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) sind.

2016 bestellt die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit Isabel Fezer die bisherigen Mitglieder der Beschwerdestelle Psychiatrie zur ehrenamtlichen Tätigkeit  für die IBB-Stelle Stuttgart. Seither werden die Mitglieder des IBB-Teams alle zwei Jahre neu durch die Sozialbürgermeisterin bestellt.