Was können wir für Sie tun?

  • Information

    Wir beantworten bei Unklarheiten Fragen zu Zuständigkeit,  Aufgaben und Leistungen von bestimmten Einrichtungen, Diensten und Personen.

  • Beratung

    Wir beraten Sie nötigenfalls bei Problemen in der Nutzung psychiatrischer Hilfen oder im Zusammenhang mit rechtlicher Betreuung.

  • Beschwerden

    Wir unterstützen Sie, wenn Sie unzufrieden sind mit bestimmten Leistungen, Umständen und Verhältnissen oder sich schlecht behandelt fühlen und sich darüber beschweren wollen.

Wir helfen bei Klärungsbedarf oder Beschwerden

zu Umgangsweisen, Beratung, Behandlung, Betreuung und Unterbringung

  • in psychiatrischen Kliniken, Tageskliniken, Ambulanzen;
  • in außerklinischen sozialpsychiatrischen Einrichtungen (betreutes Wohnen, Gemeindepsychiatrische Zentren, Tagesstätten, Werkstätten u.a.)
  • bei ambulanter Beratung (sozialpsychiatrische Dienste, Beratungsstellen u.a.)
  • in psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen
  • bei gesetzlicher Betreuung

Wir wirken auf Verbesserungen hin

Übergeordnetes Ziel ist es, die Anliegen von Menschen, die psychiatrische Hilfen in Anspruch nehmen, zu vertreten und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Das tun wir auf zwei Wegen:

  • Bei Ihrem konkreten Anliegen durch Beratung und vermittelnde Gespräche mit allen Beteiligten. Bitte beachten Sie dabei: die IBB ist keine Aufsichtsinstanz und hat gegenüber den Einrichtungen und Diensten keine Weisungsbefugnisse.
  • Durch die Weiterentwicklung des Hilfesystems: Wir wirken als Organ des Gemeindepsychiatrischen Verbundes mit an der kontinuierlichen Verbesserung psychiatrischer Hilfen:  Wir werten die Eindrücke, Erfahrungen und Rückmeldungen aus unserer Arbeit aus und geben unter Wahrung des Datenschutzes den Einrichtungen und Diensten, der Stadt Stuttgart sowie dem Sozialministerium Baden-Württemberg im Rahmen regelmäßiger Berichterstattung Hinweise zur Weiterentwicklung der Hilfen.