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- Wir nehmen Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch auf, beraten Sie zum weiteren Vorgehen und begleiten Sie, wenn Sie das wünschen, bis zu einer Klärung. Jeder einzelne Schritt wird mit Ihnen abgesprochen. Gegenüber Dritten werden wir generell nur tätig in Abstimmung mit Ihnen. Soweit sich in Ihrer Angelegenheit Schriftverkehr ergibt, erhalten Sie Kopien dieses Schriftverkehrs.
- Wir informieren Sie nötigenfalls auch zur Inanspruchnahme anderer Beschwerdewege oder Rechtsmittel. Im Einzelfall verweisen wir zur Rechtsberatung an Rechtsanwälte; Rechtsberatung und die rechtliche Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten sind nicht Aufgaben der IBB oder des Patientenfürsprechers.
- Gespräche mit Ihnen können stattfinden an einem mit Ihnen zu vereinbarenden Ort oder im Büro der IBB. Wir können Sie auch im Krankenhaus oder im Heim zu einem Gespräch aufsuchen.
- Selbstverständlich unterliegen wir bei unserer Tätigkeit der Schweigepflicht hinsichtlich aller personenbezogener Informationen.
- Bei Beschwerden nehmen wir Ihre Beanstandungen schriftlich auf und holen dann Stellungnahmen der betroffenen Einrichtungen ein. Dafür benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Beschwerdebogen, in dem Sie Ihre Beschwerde formulieren und mit dem Sie auch die Beteiligten von der Schweigepflicht entbinden. Den Beschwerdebogen können Sie hier herunterladen.
- Grundsätzlich streben wir in Konfliktsituationen wo immer möglich eine Vermittlung oder Schlichtung an.
- Der Patientenfürsprecher und die übrigen Mitglieder der IBB arbeiten in einem Team eng zusammen. Der Patientenfürsprecher kann auf Wunsch persönlich angesprochen werden.
- Anfragen, die über einfache Information hinausgehen, und insbesondere Beschwerden werden in der Regel von zwei Mitgliedern aus dem Team der IBB gemeinsam bearbeitet. Dies wird im Team der IBB abgestimmt. Beschwerdeangelegenheiten werden im Team der IBB gemeinsam beraten.