Unsere Rechtsgrundlage
Das Land Baden-Württemberg hat seit dem 01.01.2015 ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Dieses Gesetz sieht in § 9 für alle Landkreise und kreisfreien Städte die Einrichtung von Patientenfürsprechern bzw. –fürsprecherinnen und von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen für den psychiatrischen Bereich vor.
Den Wortlaut der Bestimmungen können Sie hier herunterladen.
Das bedeutet:
- Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sowie die übrigen Mitglieder der IBB sind in öffentlichem Auftrag tätig und dafür persönlich bestellt.
- Sie sind ausdrücklich unabhängig tätig, das heißt in der Ausübung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterworfen.
- Patientenfürsprecher und IBB sind in Stuttgart ehrenamtlich tätig.
- Die Tätigkeit von Patientenfürsprecher und IBB ist angelegt auf Beratung, Unterstützung und Vermittlung. Sie sind keine Aufsichtsinstanzen und haben keine Weisungsbefugnisse gegenüber Einrichtungen und Diensten. Sie machen keine Rechtsberatung und rechtliche Vertretung im Einzelfall.
Aus diesem auf Beratung und Schlichtung ausgerichteten Auftrag ergibt sich auch die vom Gesetzgeber gewünschte „trialogische“ Zusammensetzung: es sollen die unterschiedlichen Perspektiven der Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, der Angehörigen und der professionell in der Psychiatrie Tätigen in der IBB vertreten sein und es werden auch die Erfahrungen von Bürgerhelfern und Bürgerhelferinnen bei der Unterstützung von Psychiatriebetroffenen im praktischen Alltag genutzt.
Patientenfürsprecher und IBB dokumentieren ihre Arbeit und erstellen Erfahrungsberichte. Sie beraten dadurch Einrichtungen und Dienste, deren Träger, die Stadt Stuttgart und das zuständige Ministerium bei der Weiterentwicklung des Hilfesystems.
Zum Verhältnis von Patientenfürsprecher und IBB
Das Gesetz sieht sowohl den Patientenfürsprecher wie die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle vor. Die gesetzlich vorgesehene Mitgliedschaft des Patientenfürsprechers in einem Klinik-Aufsichtsrat trifft auf Stuttgart nicht zu, weil Stuttgart nicht Standort eines Zentrums für Psychiatrie des Landes Baden—Württemberg ist. Ansonsten haben beide im Grundsatz dieselben Aufgaben. Der Patientenfürsprecher ist auch Mitglied der IBB und der Gesetzgeber sieht ausdrücklich auch vor, dass Eingaben „nach Möglichkeit im Zusammenwirken aller Gremiumsmitglieder einer Problemlösung zugeführt“ werden (§ 9 Abs.3 PsychKHG). An Stelle der IBB Psychiatrie Stuttgart kann auch der Patientenfürsprecher persönlich angesprochen werden. In diesem Fall darf er Ihre Eingabe mit den übrigen Gremiumsmitgliedern nur besprechen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Die Zusammensetzung unseres Teams
Das Team der IBB besteht aus Personen, die in ihren unterschiedlichen Perspektiven alle langjährige Erfahrung mit dem psychiatrischen Hilfesystem haben. Gegenwärtig sind für die IBB Psychiatrie Stuttgart folgende Personen zur Mitarbeit bestellt:
Martin Götz, Dr. Christa Neuhaus, und Rudolf Straub